Datenschutz / DSGVO in Deutschland
Deine Datenschutzrechte nach DSGVO und deutschem Recht — und wie du kostenfrei Beschwerde bei der zuständigen Behörde einlegst.
Kurzantwort
Nach der DSGVO hast du das Recht auf Auskunft über deine Daten, auf Berichtigung, in vielen Fällen auf Löschung sowie auf Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit. Ein schriftlicher Antrag an den Datenschutzkontakt des Unternehmens genügt, auch per E-Mail; die Antwort muss in der Regel innerhalb eines Monats und kostenlos kommen. Beschweren kannst du dich kostenlos beim BfDI (Bundesbehörden, Telekommunikation) oder bei deiner Landesdatenschutzbehörde (private Unternehmen).
Wichtige Fakten
- Zweck
- Deine Datenschutzrechte nach DSGVO und deutschem Recht — und wie du kostenfrei Beschwerde bei der zuständigen Behörde einlegst.
- Für wen
- Alle, die in Deutschland digitale Dienste nutzen

Gemacht für diese Situationen.
- 01
Alle, die in Deutschland digitale Dienste nutzen
- 02
Personen, die DSGVO-Rechte ausüben oder Beschwerde einreichen möchten
Schritt für Schritt.
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Die Hinweise basieren auf offiziellen deutschen Quellen.
- Deine zentralen DSGVO-Rechte
- Auskunft — Kopie deiner Daten anfordern.
- Berichtigung — fehlerhafte Daten korrigieren lassen.
- Löschung — in vielen Fällen Löschung verlangen.
- Widerspruch und Einschränkung der Verarbeitung.
- Datenübertragbarkeit.
- So stellst du einen Antrag
- Sende eine schriftliche Anfrage (E-Mail reicht) an die Datenschutzkontaktstelle des Unternehmens.
- Verantwortliche müssen unverzüglich und in der Regel innerhalb eines Monats kostenfrei antworten. Ist das wegen der Komplexität und der Zahl der Anträge erforderlich, kann die Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden; über die Verlängerung und die Gründe müssen Sie innerhalb des ersten Monats informiert werden.
- Kostenfreie Beschwerde einreichen
- Zuständige Behörde finden: Bundesstellen und Telekommunikation — BfDI; private Unternehmen — Landesdatenschutzbehörde.
- Beschwerden sind kostenlos und meist per E-Mail oder Onlineformular möglich.
- Cookies und Tracking
Websites in Deutschland benötigen nach TDDDG und DSGVO eine gültige Einwilligung für nicht notwendige Cookies. Eine Ablehnung muss genauso einfach sein wie eine Zustimmung.
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Offizielle Quellen zu diesem Guide.
Jeder Eintrag verlinkt die Behörde, die die Regel tatsächlich erlässt — keinen Blog und keine Zusammenfassung. Aktualisiert 2026-06-27.
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Dieser Leitfaden bietet allgemeine Informationen auf Basis offizieller deutscher und EU-Quellen. Er ersetzt keine rechtliche, finanzielle, versicherungsbezogene, steuerliche, einwanderungsrechtliche oder medizinische Beratung. Prüfen Sie Einzelfälle immer mit der zuständigen Behörde oder einer Fachkraft.


