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Finanzierungsnachweis für das deutsche Visum
Beantworten Sie zwei Fragen und sehen Sie, welche Wege des Finanzierungsnachweises für Ihre Situation grundsätzlich in Frage kommen und was jeder Weg verlangt. Das ist eine Orientierung, keine Entscheidung.
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Was der Finanzierungsnachweis ist
Der Finanzierungsnachweis ist der Beleg dafür, dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst tragen können. Fast jedes nationale Visum für einen längeren Aufenthalt verlangt ihn von Antragstellenden aus Nicht-EU-Staaten, neben Pass, Krankenversicherung und dem Aufenthaltszweck. Ohne ihn bleibt auch eine sonst vollständige Akte liegen.
Das Sperrkonto ist der bekannteste Weg und für viele der einfachste. Es ist aber nicht der einzige. Ein Stipendium, eine bürgende Person in Deutschland, eigenes Geld auf einem EU-Konto, ein unterschriebener Vertrag oder eine Bankbürgschaft können denselben Zweck erfüllen. Welche Wege offenstehen, hängt davon ab, wofür Sie kommen — genau das klären die beiden Fragen unten.
Auch der Betrag ist nicht für alle gleich. Er richtet sich nach dem Aufenthaltszweck: Wer einen bestätigten Studienplatz hat, wird nach einer anderen Summe gefragt als jemand, der sich noch bewirbt, und für manche Zwecke ist überhaupt kein Betrag veröffentlicht. Die Beträge werden jährlich festgelegt und ändern sich; eine Zahl von vor einem Jahr muss heute nicht mehr gelten.
Das letzte Wort haben nicht wir. Was akzeptiert wird, entscheidet die für Ihr Land zuständige deutsche Auslandsvertretung, und manche Vertretungen veröffentlichen eigene Beträge und eigene Unterlagenlisten. Nehmen Sie alles hier als Orientierung und bestätigen Sie es dort, bevor Sie Geld überweisen oder einen Termin buchen.
Häufige Fragen
- Wann sollte ich das Sperrkonto eröffnen?
- Vor dem Antrag, nicht danach. Die Bestätigung des Anbieters gehört zur Akte, und sie muss sowohl den eingezahlten Gesamtbetrag als auch den monatlich verfügbaren Betrag nennen. Die Eröffnungsdauer unterscheidet sich je nach Anbieter — planen Sie Zeit dafür ein.
- Ersetzt ein Stipendium das Sperrkonto?
- Es kann es ersetzen, wenn es den geforderten Betrag abdeckt und das Bewilligungsschreiben den monatlichen Betrag und die Laufzeit nennt. Es geht nicht nur um den DAAD; auch andere öffentliche und anerkannte private Förderer zählen. Ein Schreiben ohne Betrag und Laufzeit genügt in der Regel nicht allein.
- Zählt Geld aus der Familie?
- Manchmal, in zwei verschiedenen Formen. Eine in Deutschland lebende Person kann eine Verpflichtungserklärung abgeben, die die zuständige Ausländerbehörde nach Prüfung des Einkommens ausstellt. Familieneinkommen aus dem Herkunftsland ist etwas anderes und hängt stark von der Auslandsvertretung ab: Manche akzeptieren nachgewiesenes Elterneinkommen, andere nicht. Klären Sie das, bevor Sie den Antrag darauf aufbauen.
- Was, wenn sich der Betrag nach meinem Antrag ändert?
- Die Beträge werden jährlich überprüft. Welcher Betrag für eine bereits eingereichte Akte gilt, entscheidet die bearbeitende Auslandsvertretung, und die Praxis unterscheidet sich. Wird während des laufenden Verfahrens eine Änderung bekannt, fragen Sie direkt dort nach, statt vom älteren Betrag auszugehen.
- Kann ich stattdessen eigene Ersparnisse einsetzen?
- Manche Auslandsvertretungen akzeptieren ein nachgewiesenes Guthaben auf einem legalen EU-Bankkonto, sofern das Geld tatsächlich verfügbar und kein Kreditrahmen ist. Ersparnisse in einem Produkt, über das Sie nicht verfügen können, sind ein häufiger Grund, warum dieser Weg scheitert.